Gemeinderatsbulletin

28. März 2024

zur Sitzung vom 18. März 2024

 

Integrationsförderung
Abnahme Integrationskonzept

Mit Beschluss vom 15. Juli 2019 genehmigte der Gemeinderat zusätzliche Massnahmen zur Integrationsförderung. Damit verbunden wurde die Stelle als Familien- und Integrationsbeauftragte geschaffen, um einerseits das Pilotprojekt im Frühförderbereich in einen Regelbetrieb zu überführen und andererseits die Umsetzung der spezifischen Integrationsmassnahmen voranzutreiben. Im gleichen Zuge wurde der Auftrag an die Familien- und Integrationsbeauftragte zur Entwicklung eines Integrationskonzepts erteilt. Mit dem Beitritt ins Kantonale Integrationsprogramm (KIP) als Kerngemeinde wurde die Entwicklung eines Integrationskonzepts zudem obligatorisch. Die Handlungsfelder des entwickelten Integrationskonzepts orientieren sich dementsprechend an den Leistungsvereinbarungen KIP2bis (2022–2023) und KIP3 (2024–2027) mit der Fachstelle für Integrationsfragen (FI) des Kantons Zürich. Der Gemeinderat stimmt dem Integrationskonzept und dessen Umsetzung in dieser Form zu. Das Konzept wird auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet (Themenbereiche/Migration und Integration) oder kann jederzeit bei der Familien- und Integrationsbeauftragen in Papierform bezogen werden.

Abbruch Pavillon Massjuchert
Erstellung von Parkplätzen und Grünfläche

Der Gemeinderat hat entschieden, den alten Pavillon Massjuchert abzubrechen und dafür die acht ursprünglichen Parkplätze wieder zu erstellen sowie ergänzend eine Grünfläche vorzusehen. Für die Umsetzung hat der Gemeinderat einen Kredit in Höhe von CHF 75‘000 bewilligt. Mit diesen acht Parkplätzen kann dem dringenden Parkplatzproblem der Schulanlage Steiacher entgegengewirkt werden und dennoch kann eine kleine Grünfläche entstehen.

Schulhaus Massjuchert
Kreditabrechnung für Spielplatzerneuerung

Seit November 2023 kann sich die Schule sowie die Bevölkerung über den neuen Spielplatz Massjuchert freuen. Die Erneuerung hat in Partizipation mit der Schule stattgefunden. Der Gemeinderat hat die Abrechnung für die Spielplatzerneuerung Massjuchert in der Höhe von CHF 142‘477.45 mit einer kleinen Kostenüberschreitung von CHF 477.45 genehmigt.

Halsrüti Sportplatzbeleuchtung
Kreditfreigabe für Erneuerung

Der Gemeinderat hat die budgetierte Erneuerung der Sportplatzbeleuchtung Halsrüti in Höhe von CHF 108‘000 bewilligt. Mit dieser Erneuerung wird eine weitere Infrastrukturanlage der Gemeinde mit LED-Leuchtmittel ausgestattet, was einem der Ziele des Schwerpunktprogramms des Gemeinderats entspricht.

Lindenbuckweg
Kreditfreigabe für Sanierung

Der Lindenbuckweg ist in einem schlechten Zustand und soll nach Fertigstellung der Wohnüberbauung der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich saniert werden. Der Gemeinderat hat einen Kredit von CHF 175'000 für die Tiefbauarbeiten bewilligt. Die Sanierung wurde ordentlich für das Jahr 2024 budgetiert.

Meldewesen und Einwohnerregister (MERG)
Stellungnahme
zur Teilrevision
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) im Jahr 2016 hat die Praxis gezeigt, dass in mehreren Bereichen Anpassungsbedarf besteht. Deshalb soll das Gesetz teilrevidiert werden. Gegenstand der vorliegenden Teilrevision sind im Wesentlichen Anpassungen zur weiteren Harmonisierung der Einwohnerregister und Verbesserung der Datenqualität. Namentlich sollen die geplanten Änderungen dazu beitragen, dass die Einwohnerdienste die verschiedenen Meldeverhältnisse fachlich korrekt und einheitlich erfassen. Die Teilrevision dient damit auch der Stärkung der einheitlichen Registerführung im Kanton, die mit Blick auf die kantonale Datenstrategie zunehmend an Bedeutung gewinnt. Der Gemeinderat hat die Einladung zur Stellungnahme genutzt und sich zur Vernehmlassung geäussert. Die Revision des MERG wird im Grundsatz begrüsst, da damit einige Bestimmungen präzisiert bzw. Bestimmungen, die nicht mehr notwendig sind, aufgehoben werden.

Virtuelle Behördensitzungen
Stellungnahme
zur Teilrevision des Gemeindegesetzes
Die Gemeinden erhielten die Möglichkeit zur Stellungnahme zur geplanten Teilrevision von § 38 des Gemeindegesetzes. Konkret soll neu eine gesetzliche Bestimmung aufgenommen werden, welche es den Behörden ermöglicht, ihre Sitzungen nicht nur physisch, sondern auch virtuell durchzuführen. Die Gemeinden haben in einem Behördenerlass den Umgang mit virtuellen Sitzungen im Detail zu regeln. Der Gemeinderat begrüsst die neuen gesetzlichen Bestimmungen, da damit Rechtssicherheit geschaffen wird. Das Durchführen von virtuellen Behördensitzungen entspricht einem aktuellen Bedürfnis der Behörden, welches sich seit der Corona-Pandemie verstärkt hat. Auch dient die Möglichkeit der Durchführung von virtuellen Behördensitzungen dazu, die Miliztauglichkeit der Behördenämter zu erhöhen sowie dem allgemeinen Trend der Digitalisierung zu entsprechen. Die Stellungnahme wurde zuhanden der Direktion der Justiz und des Innern verabschiedet.

Grundsteuereinschätzungen
Es wurden Grundstückgewinnsteuern im Umfang von CHF 113'693.60 verfügt.

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